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Wer war nicht schon auf der Zulassungsstelle um sich neue Nummernschilder an sein neues Auto machen zu können? Wahrscheinlich jeder der über 18 Jahre ist und bereits sein erstes Auto besessen hat. Dabei hat man mit hoher Wahrscheinlichkeit folgendes behalten:
Die wenigstens von Ihnen werden diese Turtur unter 2 Stunden durchlaufen haben und insgesamt mit den Verwaltungsgebühren über 50€ in die neuen Kfz Kennzeichen investiert haben. Da bleibt die berechtigte Frage, ob eine Onlinezulassung nicht schneller und einfacher wäre.
Aber nicht nur für Sie ist die Zulassungsstelle ein teurer und langwieriger Ort, auch der Staat hat erkannt, dass die circa 500 Zulassungsstellen eine ungünstige Verwendung von Steuermitteln ist. Dank der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft geht es jetzt den Zulassungsstellen an den Kragen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es im öffentlichen Interesse ist, dass Kfz Kennzeichen schneller und effizienter beim Endkunden ankommen. Der Kunde spart Zeit und Geld, genauso wie der Staat.
Tatsächlich ist bereits einiges passiert, seitdem in 2015 das Projekt i-KFZ gestartet wurde, denn das Projekt besteht aus mehreren Phasen, hier die Übersicht:
Stufe 3 von iKFZ wird dann für die Bürger erst richtig interessant, denn ab dann kann jeder Bundesbürger sein Kraftfahrzeug online zulassen. Damit einher wird der komplette Gang auf die Zulassungsstelle entfallen. Um sich die Zeit auf dem Zulassungsamt sparen zu können müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Finde Sie eine Checkliste zu den Voraussetzungen zur Online Außerbetriebnahme Ihres Automobils in unserem Ratgeber.
Wir finden, dass es sich auf jeden Fall für Sie lohnt. Sparen Sie Zeit und Geld, wenn Sie über Kennzeichen-Direkt.de Ihre KFZ Kennzeichen online kaufen, egal ob es sich um Autoschilder, Motorradschilder oder um Traktor-/LKW Kennzeichen handelt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist mit dem Projekt iKFZ das Fahrzeugzulassungswesen von der Bundesregierung betraut worden und setzt dieses maßgeblich unter Zuhilfenahme von externen Beratern um. Das Projekt wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ist seit dem 01.01.2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich (Stufe 1). Das gesamte Projekt ist jedoch schon in 2011 erdacht worden und basiert auf einer Analyse über den Digitalisierungsstand des Kraftfahrzeugwesens in Europa.
Um das Projekt weiter voran treiben zu können, war eine weitere Gesetzesänderung notwendig, diese trat zum 01.10.2017 in Kraft. Dadurch wurde die zweite Stufe des Projektes realsiert. Seit diesem Zeitpunkt können Fahrzeughalter/innen die Antragstellung zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit dem bei Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen zeitsparend von zu Hause aus erledigen. Leider wurde auch die zweite Stufe des Projektes noch nicht richtig durch den Bundesbürger angenommen, da die praktische Durchführung des Verwaltungsaktes online scheinbar zu kompliziert implementiert wurde.
Ergänzend trat zum 01.01.2018 eine Verordnung in Kraft, mit der eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II – ehemals Fahrzeugbrief) eingeführt wurde. Auf die ZB II wird - analog zur ZB I (ehemals Fahrzeugschein) – ein verdeckter Sicherheitscode aufgebracht.
Durch die Ausgabe der neuen ZB II wird zu einem späteren Zeitpunkt die dritte Stufe des Projektes iKFZ ermöglicht. Die Grundlage ist dadurch bereits gelegt, es fehlen damit nur noch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und damit einhergehend die Implementierung der digitalen Prozesse. Es bleibt zu hoffen, dass die wenig erfolgreiche Implementierung der Stufen I und II als Lehrbespiel dienen, wie man es nicht machen sollte. Ob die Projektleitung dazu bereits eine fundierte Analyse durchgeführt hat, ist uns nicht bekannt.
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze wurden bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ermächtigungen geschaffen, eine Anpassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist in Vorbereitung, aber es ist kein definitiver Zeitpunkt für die Einführung bekannt gegeben worden. Es wird jedoch damit gerechnet, dass wie bei den vorangegangenen Stufen ein Termin im Oktober angestrebt wird.
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung sind auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder und Kommunen möglich. Voraussetzung hierfür sind die ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges ausgegebenen neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode. Die Identifizierung des Halters oder der Halterin erfolgt im Internet mit dem Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion beziehungsweise dem elektronischen Aufenthaltstitel und entsprechendem Lesegerät.