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Die Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis in Deutschland richtet sich nach den, im EU Recht festgelegten Fahrerlaubnisklassen

 

 

Zusätzlich gibt es in Deutschland auch noch nationale Führerscheinklassen. Diese Klassen sind auf dem Führerschein in kursiver Schrift vermerkt.

 

 

Die Fahrerlaubnisklasse L berechtigt zum führen von Land und Forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis zur baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Sollte ein Anhänger mitgeführt werden liegt die Höchstgeschwindigkeit bei max. 25 km/h.

 

Der Führerschein der Klasse L kann mit 16 Jahren erworben werden. Auch mit 16 Jahren kann die Faherlaubnis der Klasse T erworben werden. Mit der Klasse T dürfen Forstwirtschaftliche und Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit bis zu 60 km/h gefahren werden.

 

 

Die einzelnen Führerscheinklassen können andere Klassen mit einschließen

 

 

 

Hier die Klassen der Fahrerlaubnis und die darin eingeschlossenen Führerscheinklassen.

 

Klasse B schließt die Klasse L mit ein

 

Klasse C1E schließt die Klassen D1E und die Klasse D1 mit ein

 

Klasse D1E hat auch Gültigkeit für die Klasse C1E und die Klasse C1

 

Klasse DE gilt auch für die Klasse C1E und Klasse C1

 

Klasse CE gilt auch für Klasse T

 

Klasse T hat auch für die Klassen AM und L Gültigkeit.

 

 

 

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung, die dazu berechtigt bestimmte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu bewegen.

 

In Deutschland beinhaltet die Fahrerlaubnis Informationen über die Berechtigung Fahrzeuge zu führen oder nicht bewegen zu dürfen. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt der zum führen von verschiedenen Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Wie oben beschrieben benötigt man einen speziellen Führerschein um eine bestimmte Fahrzeugart zu führen.

 

 

Wenn Sie ein Fahrzeug benutzen ist es Vorschrift den entsprechenden Führerschein mit sich zu führen. Für das führen von Fahrzeugen des Rettungswesens, Gefahrguttransporten, Schwertransporten, des Militärs, Taxis und von Mietwagen sind zusätzliche Qualifikationsnachweise erforderlich.

 

Hat man die richtige Fahrerlaubnis nicht dabei, kann ein Ordnungsgeld fällig werden.

Bei Unfällen mit Fahrzeugen für die man nicht die richtige Fahrerlaubnis besitzt können auch Strafen verhängt werden. Dies geht, je nach schwere des Vergehens, bis zu Gefängnisstrafen.

 

 

Kennzeichen-Direkt.de weiß, dass Sie nie ohne die richtige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug betreiben würden.

 

 

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