Ist es Diebstahl, wenn das Fahrzeug verschwunden ist?
Sie kommen an die Stelle, an der Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben und es ist nicht mehr da.
Was für eine schreckliche Situation! Wie reagiere ich jetzt mit Besonnenheit und Rationell?
Zuerst einmal die Ruhe bewahren und überlegen was passiert sein kann. Haben Sie das Auto vielleicht in einer verbotenen Zone (Behindertenparkplatz, Halteverbot, usw.) oder unverschlossen abgestellt?
Wenn ja, dann könnte es abgeschleppt oder sichergestellt worden sein und die nächste Polizeiwache ist informiert.
Also zuerst die Polizei anrufen und nachfragen. Sollte die Polizei nichts von Ihrem Fahrzeug wissen und es liegt also wirklich ein Diebstahl vor, dann melden Sie es sofort als gestohlen.
Mit Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (oder dem Fahrzeugschein) und Ihrem gültigen Ausweis gehen Sie umgehend zur nächsten Wache. Füllen Sie eine Diebstahl-Anzeige aus damit die Polizei sofort die Fahndung nach Ihrem Auto einleiten kann.
Achten Sie auf korrekte Angaben bei der Polizei
Die in der Diebstahlsanzeige gemachten Angaben zu den Umständen des Verschwinden Ihres Autos sollten in jedem Fall der Wahrheit entsprechen! Können Sie Sich nicht genau erinnern, dann sagen Sie das auch. Wissen Sie etwas nicht, dann geben Sie keine Schätzungen ab (zum Beispiel: ich denke, oder ich kann mir vorstellen…) auch beim Kilometerstand sollte die Angabe korrekt sein. Wissen Sie Ihn nicht, dann können Sie es vielleicht zu Hause durch Ihre Unterlagen heraus finden.
Von der Anzeige lassen Sie sich eine Kopie bei der Polizei ausfertigen. Damit können Sie dann den Verlust beim Straßenverkehrsamt und Ihrer Versicherung melden.
Der Diebstahl hat noch mehr Folgen als nur den Verlust Ihres Fahrzeugs
Sie stellen plötzlich fest, dass im Fahrzeug persönliche Dinge waren, die sofort gesperrt werden müssen. Das betrifft Mobiltelefone mit SIM-Karten, EC und/oder Kreditkarten, Sparbuch und so weiter.
Bei vielen Anbieter können Sie direkt über die die Sperr-Notrufnummer 116 116 im Inland oder +49 116 116 aus dem Ausland Ihre Karten sperren lassen. aus dem Ausland können Sie auch noch die +49 30 4050 4050 anwählen. Nimmt Ihr Anbieter nicht an diesem Service teil, dann müssen Sie Ihn direkt kontaktieren und informieren.
Straßenverkehrsamt und Versicherung
Melden Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ab. Wie bei jeder Abmeldung wird hier der KFZ-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II und der KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Des Weiteren brauchen Sie die Kopie der Diebstahlsanzeige und IHre gültigen Ausweispapiere.
Informieren Sie Ihre Teilkasko-Versicherung so schnell als möglich schriftlich vom Diebstahl Ihres Fahrzeugs und geben Sie eine Schadenanzeige dort ab.
Auch hier gilt wieder, füllen Sie die Schadenanzeige so gewissenhaft wie möglich aus, was Sie nicht wissen sagen Sie auch klar. Unrichtige Angeben können bis zum Verlust Ihres Versicherungsanspruchs gehen. Auch der Versicherung müssen Sie eine Kopie der Diebstahlsanzeige einreichen.
Befindet sich das Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum, dann muss der Eigentümer natürlich auch umgehend in Kenntnis gesetzt werden. Dies ist bei Leasing Fahrzeugen oder Fahrzeugen die sich in einer Finanzierung befinden sehr wichtig.
Kennzeichen-Direkt.de wünscht Ihnen, dass Sie nie in solch eine Situation geraten und Ihr Auto immer dort steht wo Sie es abgestellt haben.