Umweltplaketten zeigen die Feinstaub-Emissionen des Fahrzeugs an
Unabhängig davon, mit welchem Kraftstoff Ihr Fahrzeug betrieben wird, benötigt es seit dem 1. März 2007 eine Feinstaub-Plakette in Deutschland. Betroffen sind alle Kraftfahrzeuge, also Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse. Leichtfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen.
Je nach Euro-Klasse ist die Feinstaub-Plakette in drei Farben eingeteilt: rot Klasse 2, gelb Klasse 3 und grün Klasse 4. Die Plaketten müssen für Altfahrzeuge beantragt werden, wenn man in Umweltzonen, zum Beispiel in einer Stadt, einfahren möchte. Sie sind einem bestimmten Fahrzeug über das KFZ-Kennzeichen zugeordnet und tragen den Stempel der ausgebenden Stelle. Sie sind nicht übertragbar.
Neufahrzeuge werden mit der entsprechenden Feinstaub-Plakette, die immer unten rechts an der Windschutzscheibe angebracht wird, ausgeliefert.
Die Plakette ist unbegrenzt gültig und muss nur ersetzt werden, wenn das Fahrzeug beim Verkauf ein neues Kennzeichen erhält, oder wenn die Windschutzscheibe durch einen Defekt ausgewechselt werden sollte.
Über die Typenschlüsselnummer wird in Deutschland festgelegt, welches Fahrzeug welche Umweltplakette erhält. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland richtet sich die Farbe der Plakette nach Baujahr und Euroklasse. Ältere Dieselfahrzeuge, die eigentlich die gelbe Plakette der Euro Klasse 3 erhalten würden, können durch den Einbau eines Rußpartikelfilters und den Nachweis darüber die grüne Plakette der Euro Klasse 4 erhalten. Gleiches gilt für ältere Benzinfahrzeuge, wenn sie nachträglich mit einem sogenannten G-Katalysator ausgerüstet worden sind. Auch in diesen Fällen wird, wie bei den Dieselfahrzeugen, die Euro 4 Norm erreicht.
ABGASNORMEN IN EUROPA ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUB-EMISSIONEN
Die als „EURO“ bezeichneten Europäischen Abgasnormen werden durch die Europäische Union festgelegt und sollen zur Senkung der Feinstaub-Emissionen in der Europäischen Union beitragen. Bei Neufahrzeugen werden die Vorschriften immer strenger. Altfahrzeuge, die nur die Euro Klasse 2 (rote Plakette) oder die Euro Klasse 3 (gelbe Plakette) erfüllen, sind für die meisten Umweltzonen nicht mehr zugelassen.
Das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 80 € geahndet. Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 25 €. Selbst das Halten oder Parken in diesen Zonen ohne die entsprechende Plakette wird mit diesem Bußgeld belegt.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, die jede Stadt selbst beschließen kann. Ob es Ausnahmen für die Stadt gibt, die Sie bereisen wollen, können Sie auf den jeweiligen Webseiten der Städte erfahren.
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