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Traktor-Zulassung Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktor oder Schlepper zulassen, was ist zu tun?

 

In der Land- und Forstwirtschaft werden vornehmlich Traktoren (auch Schlepper genannt) eingesetzt. Auch diese Fahrzeuge müssen natürlich angemeldet werden um bei Fahrten über die „normalen Straßen“ am Verkehr teilnehmen zu dürfen. Die Landmaschinen können, je nach Verwendungszweck, mit unterschiedlichen Kennzeichen ausgerüstet sein. Die meisten Fahrzeuge sind als LOF (Land oder Forstwirtschaftliches)-Fahrzeuge angemeldet. Als Oldtimer oder Saisonfahrzeug geht die Anmeldung auch. Hinzu kommt noch das sogenannte schwarze Kennzeichen.

 

Werden Zugmaschine und Anhänger ausschließlich für Land- und Forstwirtschaft genutzt können Sie mit einem grünen Kennzeichen gefahren werden. Diese Kennzeichen sagt aus, dass das Fahrzeug (nach § 3, Absatz 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz) Steuerbefreit ist. Auch als selbstfahrende Arbeitsmaschine kann man eine Zulassung mit grünem Nummernschild erhalten. Dafür braucht es aber die Anerkennung durch die Bundesbehörde oder der örtlichen Zulassungsstelle.

 

Wichtig: die Steuerbefreiung ist an ganz enge Richtlinien gebunden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften gibt es empfindliche Strafen und die Steuerbefreiung erlischt sofort.

 

Das sogenannte schwarze Kennzeichen erhalten Sie, wenn Sie das Fahrzeug ganz normal zulassen. Es wird dann behandelt wie jedes andere zugelassenen Fahrzeug und unterliegt auch keiner Nutzungseinschränkung. Bei dieser Art der Zulassung muss auch jeder mitgeführte Anhänger zugelassen sein. Natürlich sind Schlepper und Hänger regelmäßig zur HU bei einer Prüforganisation vorzuführen und abnehmen zu lassen.

 

 

 

Auch ein Traktor kann ein  Oldtimer sein!

 

 

 

Um ein sogenanntes H-Kennzeichen für Ihren Schlepper zu erhalten, muss er mindestens 30 Jahre alt sein. Er sollte in einem guten Allgemeinzustand sein und alle Hauptbaugruppen des Traktors müssen dem ursprünglichen Serienzustand entsprechen. Technische Mängel oder Beschädigungen verhindern auch die Anerkennung als Oldtimer.

 

Ihr historisches Fahrzeug darf auch ohne Plakette in alle Umweltzonen einfahren. Weiter Vorteil die Versicherungskosten und KFZ-Steuern halten sich in überschaubaren Grenzen.

 

 

Es gibt auch die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen für Ihren Traktor zu bekommen. Dies lohnt sich aber nur wenn Sie das Fahrzeug nur zu bestimmten, festgelegten Zeiten nutzen wollen. In den anderen Monaten gilt der Schlepper als abgemeldet und darf somit nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

 

 

 

Traktor Anmeldung reibungslos

 

 

Laut Fahrerlaubnisverordnung ist für landwirtschaftliche Zugmaschinen, die bauartbestimmt sechs km/h Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, keine Fahrerlaubnis nötig. Eine Zulassung ist aber immer notwendig.

Wie bei jeder Fahrzeuganmeldung benötigen Sie Ihre gültigen Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung). Natürlich die eVB Nummer Ihrer Versicherung und das Formular zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren. Den Fahrzeugbrief mit HU Bestätigung brauchen Sie auch. Möchten Sie das grüne Kennzeichen beantragen, dann benötigen Sie auch noch einen Beleg von zuständigen Finanzamt.

 

 

 

Kennzeichen-Direkt.de wünscht Ihnen viel Freude an Ihren Nutzfahrzeug.

 

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