Wie wird ein Fahrzeug umgemeldet, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen?
Bei einem Fahrzeug-Halterwechsel muss das Kraftfahrzeug umgemeldet beziehungsweise neu angemeldet werden. Hier kommt es darauf an, ob das Auto, Motorrad oder das sonstige Gefährt noch angemeldet ist oder der vorherige Halter das Fahrzeug schon abgemeldet hat.
Ist das Auto noch angemeldet, muss es unverzüglich nach dem Kauf bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet werden. Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Papiere:
- Reisepass mit Meldebescheinigung (stellt das Bürgerbüro ihrer Kommune aus) oder einen gültigen Personalausweis
- die eVB-Nummer Ihrer KFZ-Versicherung
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei älteren Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder eine Abmeldebescheinigung bei neueren Fahrzeugen
- SEPA Lastschrifteinverständnis zur Abbuchung der KFZ-Steuer
- Ihr Wunschkennzeichen von Kennzeichen-Direkt.de
- gültige Prüfbestätigung der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV oder einer anderen prüfungsberechtigten Organisation
Wie viel Zeit muss ich einplanen, um das Fahrzeug ummelden zu können?
Wenn Sie ohne Termin zu Ihrer Zulassungsstelle gehen, kann es sein, dass Sie einen kompletten Vormittag dort verbringen müssen. Die meisten Zulassungsstellen vergeben mittlerweile Termine. Gehen Sie auf die Homepage Ihrer Zulassungsstelle und vereinbaren Sie dort einen Termin. Auch mit Termin kann es bis zu einer Stunde dauern, bis die Ummeldung abgewickelt wurde. Noch ein Tipp: Auf der Homepage Ihrer Zulassungsstelle können Sie sich auch Ihr Kennzeichen reservieren lassen.
Kann ich auch eine andere Person beauftragen, für mich das Fahrzeug umzumelden?
Selbstverständlich geht das auch. Allerdings müssen Sie Ihrem Vertreter neben den oben genannten Papieren eine Vollmacht mitgeben. In dieser Vollmacht muss stehen, dass die Behörde Ihre Vertretung auch über eventuelle Zahlungsrückstände informieren darf. Natürlich muss sich Ihre Vertretung auch ausweisen können. Welche Angaben sind in der Vollmacht zwingend notwendig?
Die Vollmacht muss den Namen und die Anschrift enthalten, auf welche Person das Fahrzeug zugelassen werden soll. Der Name und die Anschrift Ihres Vertreters müssen ebenfalls vollständig vorhanden sein. Sie sollten nicht vergessen, Ihr Einverständnis zu geben, dass die Behörde Ihren Vertreter über eventuelle Gebühren und Steuerrückstände auf das Fahrzeug informieren darf. Genau so wichtig sind Datum und Unterschrift. Wenn möglich, stellen Sie die Vollmacht in zweifacher Ausfertigung aus, weil eine Kopie an das Hauptzollamt geschickt wird.
Kennzeichen-Direkt.de wünscht Ihnen viel Freude an Ihrem umgemeldeten Fahrzeug. Finden Sie Ihr Wunschkennzeichen in unserem Online-Shop!
Hier geht es zurück zur KFZ-Zulassung Übersicht!