Ab 2019 will das Bundesverkehrsministerium die Online Zulassung ermöglichen
Grundvoraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Funktion. Dieser wird seit 2010 bei den Passstellen der Städte und Gemeinden ausgegeben. Dieser kann dann, freigeschaltet, zur Identifikation bei Online Geschäften oder dann auch zur An-und Abmeldung von Fahrzeugen, Motorrädern und Anhängern genutzt werden. Außer der Freischaltung benötigt man auch ein Lesegerät um den Ausweis einlesen zu können.
Das Gesetz wurde im August 2018 auf den Weg gebracht und muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Danach könnte es 2019 mit dem Gang zur Zulassungsstelle für viele Autobesitzer ein Ende haben.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird dezentral über Webseiten der Bundesländer oder ihrer Zulassungsstellen vor Ort möglich sein. Zuerst müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis mit eiD-Funktion ausweisen. Danach soll sich einen Antragsmaske auf Ihrem PC öffnen. In diese Maske sind dann die Fahrzeugdaten wie Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), VB-Nummer der Versicherung, Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren, reserviertes Wunschkennzeichen und gegebenenfalls den HU-/SP-Expresscode einzutragen.
Danach müssen die Gebühren noch per SEPA- Lastschriftverfahren oder per Online-Überweisung entrichtet werden. Per Post bekommen Sie dann von der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung sowie die Plaketten für die Kennzeichen zugeschickt.
Entwicklung der Onlinezulassung über die Jahre
Seit 2015 konnten Fahrzeuge auch schon über das Internet abgemeldet werden. Seit dem 01.Oktober 2017 ist es auch möglich diese sogenannten i-Kfz wieder per Internet anzumelden. Das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt hat daher als eine der ersten Organisation die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) als Überwachungsorganisation für i-Kfz dem digitalen Abmelden und Wiederzulassen von Fahrzeugen anerkannt.
Fahrzeuge die von der KÜS ihre Hauptuntersuchungsplaketten erhalten haben (seit 2015) können jeder Zeit online Zugelassen oder abgemeldet werden.
Da das Verfahren aber noch nicht in Kraft ist, muss abgewartet werden wie sich die Internet gestützte Ab- und Anmeldung von Fahrzeugen entwickelt. Interessant wird in diesem Zusammenhang auch zu beobachten sein, wie viele Anlaufschwierigkeiten sich ergeben werden. Auch was die Datensicherheit angeht wird es wohl sehr spannend werden, wie sicher die Programme vor Angreifern und kriminellen Subjekten geschützt sind.
Wir von Kennzeichen-Direkt sehen der KFZ Onlinezulassung positiv entgegen!
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