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Internationaler Fahrzeugschein

Wer mit seinem Fahrzeug in Länder außerhalb der EU fahren will, braucht unter Umständen einen internationalen Fahrzeugschein. Die offizielle Bezeichnung hierfür lautet „Internationaler Zulassungsschein“. Es handelt sich dabei um die internationale Übersetzung des deutschen Fahrzeugscheins. Er wird in die gängigen Sprachen übersetzt und ist ein Jahr lang gültig. Die Gültigkeit kann man jedoch um ein weiteres Jahr verlängern, nachdem er abgelaufen ist.

 

Wo wird der internationale Fahrzeugschein anerkannt?

Anerkannt wird der Fahrzeugschein in Ländern, die dem „Internationalen Übereinkommen über den KFZ Verkehr“ angehören. Dazu zählen beispielsweise Portugal, Spanien, Thailand, Türkei, Syrien, Mexiko und einige weitere.

Internationaler Fahrzeugschein, sicher ist sicher

Besser man hat den internationalen Fahrzeugschein dabei, wenn er tatsächlich mal eingefordert wird

Wann genau benötigt man den internationalen Fahrzeugschein?

Vor der Reise sollte man sich erkundigen, ob der internationale Fahrzeugschein tatsächlich erforderlich ist. Häufig reicht nämlich der nationale Fahrzeugschein aus. Tatsächlich ist es aber so, dass die Behörden in vielen Ländern, in denen der internationale Schein offiziell Pflicht ist, trotzdem oftmals nur den nationalen Fahrzeugschein verlangen.

Ein unvollständig ausgefüllter internationaler Fahrzeugschein kann zu Verwirrung führen. Das wiederum ist oft mit Komplikationen am Grenzübertritt verbunden. Es ist also wichtig, nach der Aushändigung darauf zu achten, ob der Fahrzeugschein vollständig ausgefüllt ist.

 

Was muss man bei der Beantragung beachten?

Wichtig sind folgende Unterlagen: zum einen der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief, weiterhin der Personalausweis oder der Reisepass mit aktueller Meldebestätigung im Original. Dazu kommt der internationale Versicherungsschein plus einen Nachweis über eine gültige HU. Wer sich vertreten lässt, benötigt eine schriftliche Vollmacht im Original plus den originalen Ausweis des Bevollmächtigten sowie eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers. Meistens wird für dieses Dokument eine Gebühr von 10,50 fällig.

 

Besonderheit: Gültigkeit der HU beachten!

Wichtig zu wissen: die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss den Zeitraum des Zulassungsscheins umfassen. Das ist genau ein Jahr. Falls der Halter das Fahrzeug darüber hinaus noch länger im Ausland nutzt, liegt dies in seiner Verantwortung. Außerdem muss die Versicherung ebenfalls den gesamten Zeitraum abdecken. Der Zeitraum steht im grünen Versicherungsschein vermerkt.

 

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