Die Buchstaben-Kombination auf Nummernschildern sollen etwas aussagen
Ob Sie nun Ihr eigenes Geburtsdatum mit Ihren Initialen kombinieren oder die Anfangsbuchstaben der Namen Ihrer Kinder auf das Nummernschild pressen lassen, es sollte etwas Persönliches sein.
Aber nicht alle Buchstaben-Kombinationen sind erlaubt! Zum Beispiel ist die Buchstaben-Kombination „HJ“ (Hitler Jugend) in ganz Deutschland verboten. Welche Buchstaben Sie auch nicht kombinieren dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel.
In §8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung heißt es, dass Unterscheidungskennzeichen, Erkennungsnummern und Kombinationen aus Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, unzulässig sind. Die zum Gesetzt dazu gehörende Verwaltungsvorschrift empfiehlt den Zulassungsbehörden, keine Buchstabenkombinationen zuzulassen, die auf den Nationalsozialismus Bezug nehmen.
Dies sind, neben den bereits oben genannten Buchstaben, „NS“ (Nationalsozialismus), „SS“ (Schutzstaffel), „KZ“ (Konzentrationslager), „SA“ (Sturmabteilung), diese fünf Kombinationen werden Sie auf keinem Nummernschild in Deutschland finden. Zu Recht!
Wie sieht es nun in Ihrem Bundesland aus?
In Nordrhein-Westfalen sind diese Kennzeichen verboten:
„HJ“, „KZ“, „NS“, „SA“, „SS“ und in Köln darf kein „Z“ verwendet werden, da man sonst die Kombination „K-Z“ ermöglichen würde.
In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Bremen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sind die, wie in allen anderen Bundesländern, verbotenen Kombinationen „HJ“, „KZ“, „NS“, „SA“ und „SS“ auf Kennzeichen verboten.
Zusätzlich zu den genannten Buchstaben sind in Hamburg noch „SD“ verboten.
„SD“ steht für Reichssicherheitsdienst. Das war eine SS-Einheit zum Personenschutz von Hitler.
In Brandenburg haben die Behörden die Zulassungsverbote auf Zahlen und Buchstaben in Kombination mit Zahlen ausgeweitet.
Die Zulassungsstellen dürfen „JN-18“, „HH-18“ und „AH-18“ nicht zulassen. „JN“ steht für „Junge Nationaldemokraten“ die Jugendorganisation der rechtsextremen NPD. Folgende Zahlen dürfen in Brandenburg auch nicht auf Kennzeichen erscheinen: „14“, „18“, „28“, „88“, „188“, „1888“, „8888“, „8188“.
Die Zahl „14“ ist verboten, da sie die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane („American Nazi Party“) ist.
Zum Bundesweiten Verbot kommt in Bayern noch etwas hinzu.
In Kombination mit „AH“ und „HH“ sind auch folgende Zahlen verboten „18“, „88“ und „28“. Die Bedeutung könnte auch bei „AH“ und „18“ für „Adolf Hitler“ stehen. „HH“ und „88“ können die Bedeutung „Heil Hitler“ haben. Die Zahl „28“ steht für die verbotenen Organisation „Blood&Honour“.
In Nürnberg sind zusätzlich noch „N-PD“ und „N-SU“ verboten.
Kennzeichen-Direkt.de freut sich Ihnen die Hintergründe für Kennzeichen-Kombinations-Verbote näher gebracht zu haben.
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