KFZ-Steuer sparen mit Saisonkennzeichen
Jeder Fahrzeughalter, hat die Möglichkeit sein Kraftfahrzeug für eine bestimmte Zeit im Jahr zuzulassen.
Auf dem Kfz-Kennzeichen, von Kennzeichen direkt, steht dann am rechten Rand der Zeitraum in dem das Fahrzeug angemeldet ist. Bei uns in Deutschland kann das Fahrzeug für mindestens 2 Monate und höchstens für 11 Monate ein Saisonkennzeichen bekommen.
Solang das Fahrzeug in Ihrem Besitz ist und sich die Saisonzulassung nicht ändert, brauchen Sie nicht mehr zur Zulassungsstelle zu gehen. Die KFZ-Steuer und die Versicherungsbeiträge werden für den Saisonzeitraum, in jedem Jahr der Zulassung, automatisch berechnet und eingezogen.
Mit dem Klick auf das Autosaisonkennzeichen und das Motorradsaisonkennzeichen kommen Sie direkt auf die passenden Bestellseiten.
Änderung der Zulassungszeit nur an der KFZ-Zulassungsstelle
Durch einen Antrag bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle kann man den Saisonzeitraum ändern. Wird also der Saisonzeitraum durch die Zulassungsstelle auf Ihren Antrag hin geändert müssen Sie sich natürlich auch neue Kennzeichen bei Kennzeichen direkt bestellen. Auf den Kennzeichen wird dann der neue Saisonzeitraum eingeprägt. Da sich durch die Änderung auch der Versicherungszeitraum ändert benötigen Sie für den Änderungsantrag auch eine neue EBV-Nummer Ihrer Versicherung.
Das Fahrzeug ist außerhalb der Saisonzulassung abgemeldet! Dadurch besteht natürlich ein absolutes Fahrverbot. Das Fahrzeug darf auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder geparkt werden. Dies ist so, weil das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert ist. Es darf also nur auf Privatgelände abgestellt werden. Wer diesem Verbot zuwider handelt muss mit einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Was brauchen sie für die Zulassung mit Saisonkennzeichen?
Zur Zulassung benötigen Sie den Antrag zur Saisonzulassung und wie bei jeder Zulassung:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- die EBV-Nummer Ihrer Versicherung,
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder den KFZ-Brief und KFZ-Schein,
- Ihr Wunschkennzeichen von Kennzeichen direkt,
- Bankeizugsvollmacht zum Einzug der KFZ-Steuer über das SEPA-Lastschriftverfahren und den Nachweis einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung.
Auch hier gilt, wenn man weiß wie es geht, sind die Formalitäten leicht zu erledigen und die Fahrt in die neue Saison kann beginnen.
Kennzeichen direkt wünscht Ihnen eine staufreie und gute Saison.
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