Kurzzeitkennzeichen sind für private Nutzer eine große Hilfe
Kurzzeitkennzeichen benötigen Privatpersonen, wenn sie ein Fahrzeug überführen wollen. Sie sind auch für Probefahrten nutzbar und zur Überprüfung eines Fahrzeugs vor dem Kauf.
Auf jeden Fall muss das Fahrzeug (für eine Kurzzeitnutzung) eine gültige Hauptuntersuchung absolviert haben und somit für den Straßenverkehr tauglich sein.
Am rechten Rand des Kennzeichens befindet sich eine gelb unterlegte Zahlenkombination diese sagt aus wann das Nummernschild seine Gültigkeit verliert. zum Beispiel 030818 diese Zahlen stehen untereinander und sagen aus, dass das Kennzeichen am 03.08.2018 abgelaufen ist.
Kurzzeitkennzeichen sind immer Fahrzeuggebunden und keine Wechselkennzeichen! Die Kosten für ein gelbes Nummernschild halten sich auch in Grenzen. Die Zulassung schlägt hier mit bis zu 14,00 € zu Buche, das Kennzeichen kostet 20,00€ bis 30,00€ und die Hafpflichtversicherung kann bis zu 40,00€ kosten.
Die meisten Versicherer datieren den Versicherungsbeginn aber auf das Datum des gelben Nummernschilds, so dass Ihnen bei der Zulassung über die gleiche Gesellschaft keine Zusatzkosten entstehen und der Beitrag verrechnet wird. Fragen und vergleichen der Versicherungsgesellschaften kann sich auch hier, wie überall, lohnen.
Kurzzeitkennzeichen beantragen welche Unterlagen braucht man dafür?
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung (bekommt man bei seiner Kommune im Bürgerbüro).
Sie benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den KFZ-Brief und die sogenannte eVB-Nummer (früher Deckungskarte) die eVB-Nummer wird Ihrer Zulassungsstelle elektronisch von Ihrer Versicherungsgesellschaft zugestellt.
Desweiteren brauchen Sie den Nachweis über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (vom TÜV, DEKRA oder einer anderen berechtigten Prüforganisation).
Im April 2015 wurden die Regelungen für die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens geändert.
Vorteil für die Nutzer ist, dass, wenn ich ein Fahrzeug in Dortmund kaufen will und aus Husum komme, ich mir auch in Dortmund das gelbe Nummernschild ausstellen lassen kann. Früher hätte ich nach Husum zurück fahren, mir das Kennzeichen besorgen, und dann wieder nach Dortmund zurück fahren müssen um dann das Fahrzeug abzuholen zu können.
Mit dem gelben Kennzeichen können Sie in Deutschland unbeschränkt fahren. Fahrten ins Ausland sind möglich aber nur in bestimmte Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Wichtig und deshalb hier noch mal erwähnt, Kurzzeitkennzeichen sind keine Wechselkennzeichn und dürfen nur an dem Fahrzeug genutzt werden wofür sie beantragt wurden.
Kennzeichen-Direkt.de hält das Befestigungsmaterial für Ihre gelben Nummernschilder im Zubehör-Shop für Sie bereit.
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